Unter dem Namen: Tierschutzverein Region.Wartau besteht ein Verein mit Sitz in Azmoos
Der Tierschutzverein ist bestrebt, für die Idee des Tierschutzes in Wort und Tat zu werben und nach seinen Möglichkeiten wirksam zu sein. Die Dauer des Tierschutzvereins ist nicht begrenzt
Der Tätigkeitsbereich des Tierschutzvereines erstreckt sich auf die Verwirklichung folgender Aufgaben:
Das Vermögen des Tierschutzvereins wird gebildet durch:
Für die Verbindlichkeiten des Tierschutzvereines haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Tierschutzvereines. Sie besteht aus der Gesamtheit der Mitglieder und ist je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch den Vereinsvorstand. Zehn Mitglieder können gleichfalls vom Vereinsvorstand die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mindestens acht Tage vorher durch schriftliche Verständigung der Mitglieder oder durch eine entsprechende Bekanntmachung in den ortsansässigen Zeitungen zu erfolgen. Die Leitung der Mitgliederversammlung steht dem Präsidenten des Vereinsvorstandes zu. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt dessen Stellvertreter oder ein anderes Mitglied des Vereinsvorstandes den Vorsitz. Jede ordnungsmässig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden soweit Gesetz oder Statuten nicht anderes vorschreiben, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu verfassen. Der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung unterliegen folgende Geschäfte:
Der Vereinsvorstand ist das ausführende Organ des Tierschutzvereines. Er vertritt diesen nach aussen und beschliesst in allen Angelegenheiten die nicht ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind. Der Vereinsvorstand besteht aus fünf oder mehr Mitgliedern des Tierschutzvereines. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren bzw. im Falle einer Ergänzungswahl auf die übrige Amtszeit gewählt. Der Vereinsvorstand wird vom Präsidenten geleitet. Dieser erledigt auch alle Anzeigen, doch kann diese Aufgabe auch einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Der Vereinsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Über jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu führen. Der Vereinsvorstand ist berechtigt, auch Drittpersonen, z.B. Sachverständige, mit beratender Stimme beizuziehen. Zur Beschlussfassung ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In die Befugnis des Vereinsvorstandes fallen folgende Aufgaben:
Die Kontrollstelle hat die gesamte Geschäftsführung und sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen des Tierschutzvereines zu Händen des Vereinsvorstandes zu überprüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten und allenfalls Anträge zu stellen.
Die Führung und Rechnungslegung des Vereins obliegt dem Vereinskassier. Auf Ende des Kalenderjahres ist jeweils nach kaufmännischen Grundsätzen und in Übereinstimmung der gesetzlichen Vorschriften eine Vermögens- und Erfolgsbilanz zu erstellen.
Das Zeichnungsrecht wird vom Präsidenten, zusammen mit einem anderen Mitglied des Vereinsvorstandes kollektiv zu zweien ausgeübt.
Bekanntmachungen des Tierschutzvereines erfolgen in Schriftform oder durch die ortsansässigen Zeitungen.
Der Tierschutzverein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zur Gültigkeit eines solchen Beschlusses ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig. Über die Verwendung des Liquidationserlöses beschliesst die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dabei ist sie an die Auflage gebunden, diesen Erlös zur Förderung einer Institution in der Region zur Verfügung zu stellen, die wenn möglich dem Tierschutzgedanken am nächsten kommt.
Azmoos, Februar 2013